Blattsterben

Eine Sache, die Saskia schon immer (also: so lange mein schlechtes Gedächtnis reicht) gern machte: Blätter abreißen. Wenn wir mit ihrem Buggy an irgendeiner Hecke mit grünen Blättern vorbeikommen, muß Saskia unbedingt eine Handvoll Blätter mitnehmen. Die werden anschließend einfach wieder weggeworfen, oder verschenkt, oder …

Ich bin leider nicht konsequent genug, ihr das zu verbieten. Eigentlich finde ich es ja doof – das ist einfach nichts, was irgend ein Kind sich zur Gewohnheit machen sollte. Aber manchmal bin ich auch einfach nur gedankenlos genug, sie nicht zu bremsen. Und manchmal – und das verwende ich hier mal als Ausrede -, wenn sie gerade wieder durchhängt, und der Blattgeist sie da heraus reißt, dann kann ich ihr das doch nicht verbieten. Da ist das Blattsterben dann irgendwie das kleinere Übel …

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41 Antworten zu Blattsterben

  1. Sommersprosse schreibt:

    Wenn der Blattgeist gerade bei Saskia ist, würde ich sie auch nicht davon abhalten.
    In anderen Situationen ist das sicherlich möglich und auch nicht verkehrt.
    Du wirst das schon machen!

    Eine gute Nacht
    Mutti

  2. Ute schreibt:

    Ich muß Dir ehrlich sagen: Wärt Ihr Besucher einer meiner Hecken, wäre mir Blattgeist oder nicht völlig egal. Ich würde Dich/Euch ganz klar fragen, was das soll und mitteilen, daß Ihr meine Pflanzen bitte in Ruhe lassen sollt. Diese Art von Behindertenbonus finde ich nicht in Ordnung.

    • Graugrüngelb schreibt:

      Ich sehe das auch so und in den allermeisten Fällen versuche ich auch, es zu unterbinden. Auch mit dem Argument, dass es doch viel schöner ist, wenn die Hecke so schön grün ist und dass die Blätter doch dann verwelken, wenn sie sie abreißt. Klappt manchmal, aber nicht immer.

  3. Barbara schreibt:

    Ach, ich weiss nicht…ist ja nicht so, dass Saskia wie eine Heckenschere durch das Gebüsch fährt, denk ich mir zumindest 😉
    Und Behindertenbonus?
    Seh ich nicht.
    In meinen „normalen“ Kindern wohnte durchaus auch schon ein Blattgeist.

    Habt ein schönes Wochenende!!
    Barbara

    • Ute schreibt:

      Nun, bei mir wäre bzw. ist das Argument gegenüber meinen eigenen Kindern: „Stellt Euch mal vor, das würde jeder machen.“

      Ich finde schon, daß das ein Behindertenbonus ist. Einem normal entwickelten Kind würde man das nämlich nicht erlauben. Aber auch eine Behinderung verleiht nicht das Recht, anderer Leute Dinge oder Pflanzen zu beschädigen.

      Wenn sowas versehentlich passiert, weil man z.B. mit dem Rollstuhl mal eben in die Hecke rasselt, OK. Oder wenn man als Eltern halt einfach mal nicht aufgepaßt hat. Doof, kann aber auch passieren. Aber absichtlich, aus Spaß an der Freude, während die Eltern evt. danebenstehen und ihr „ach so süßes“ Kind mit seiner „Lebensfreude“ anlächeln? Nö. Das sähe ich gar nicht ein. Das kann man im eigenen Garten machen, aber nicht bei Dritten.

      Man kann auch nicht auf der einen Seite Integration um jeden Preis verlangen und auf der anderen Seite die Behinderung dafür benutzen, unnötige Sonderrechte zu beanspruchen. Wie z. B. mutwillige Sachbeschädigung. Saskia mag – wenn ich das richtig interpretiere – ungefähr auf dem Stand einer Zwei- bis Dreijährigen sein, aber selbst in dem Alter sind Kinder m.E. in der Lage zu begreifen, daß manche Dinge eben zumindest bei Fremden verboten sind.

      • Graugrüngelb schreibt:

        „Stell dir mal vor …“ funktioniert leider nicht, denn genau das kann Saskia nicht.

        • Ute schreibt:

          Das war auch als Antwort auf Barbaras „In meinen „normalen“ Kindern wohnte durchaus auch schon ein Blattgeist.“ gemeint. 😉

        • Ute schreibt:

          Wir hatten den Fall übrigens erst letztes Wochendende. Hinter unserem Haus fangen die Felder und Wälder an, und da momentan der Raps so toll blüht, wollten meine Kinder von diesen sie überragenden Pflanzen ein Büschel für zu Hause haben. Mit dem Argument, das würde man doch gar nicht sehen, wenn da ein paar fehlen.

          Daraufhin kam dann mein obiger Spruch, verbunden mit dem zusätzlichen Hinweis, daß der Bauer viel Zeit, Arbeit und auch Geld in seine Felder steckt und man ihm deswegen eben nicht einfach so etwas davon kaputtmachen darf. Und solange die Kinder sowas früher noch nicht selber verstanden haben, war es eben meine eigene Richtschnur für verbieten und gewähren. (Ein Kind, das noch nicht mobil oder im Buggy angeschnallt ist, kann man ja sehr fix einfach außer Reichweite des Gewünschten bringen. Jaja, ich bin eine Rabenmutter. *g*)

          • Graugrüngelb schreibt:

            Ich bin, wie weiter oben schon geschrieben, auch kein Fan des Blatt-Abreißens. Normalerweise sage ich Saskia das auch, habe aber selten den Eindruck, wirklich zu ihr durchzudringen. Wenn ich es viele Mal gesagt habe, kann es je nach (meiner) Tagesform dazu kommen, dass ich keine Lust mehr drauf habe und sie gewähren lasse. Ist sicher nicht die perfekte Lösung, aber ehrlich gesagt, scheint mir die Energie dort einfach verschwendet. Es gibt wichtigere Regeln, wo sich meiner Meinung nach die Mühe eher lohnt.

            Die Sache mit dem Buggy klingt wunderbar pragmatisch und sehr einfach, ist sie aber in der Praxis gar nicht. Saskias „Hauptabrissstelle“ befindet sich am Eingang zum Fußweg zu unserem Haus. Auf beiden Seiten sind Hecken bzw. bodendeckende, wuchernde Pflanzen. Ich habe vorhin mal testweise die Arme ausgestreckt – wenn ich in der Mitte des Weges stehe, komme ich an beiden Seiten an die Blätter. Soll heißen: Der Weg ist schlicht zu schmal, um das Abreißen auf diese Weise sicher zu verhindern. Fahre ich Saskia von der einen Hecke weg, stehen wir fast in der nächsten 😉 Der pragmatische Ansatz wäre hier höchstens, auf der Seite zu gehen, wo das Gemeinschaftsgrundstück ist – dann sind es zumindest (zu einem x-Tel) unsere eigenen Blätter.

      • Uhm. Zu dem eigentlichen Thema auch noch was, aber erst mal zu diesem beiläufigen „Integration um jeden Preis verlangen“: Das habe meines Wissens weder ich hier getan, noch graugrüngelb nebenan, oder sonst jemand der hier Beteiligten. Diesen Satz empfinde ich als ziemlich starken Tobak, und zusammen mit der Beiläufigkeit, in der er geäußert und damit implizit ein Vorwurf in den Raum gestellt wird, als unter der Grürtellinie.

        Ja, ich fordere Integration (und ja, vermutlich hätte ich eine wesentlich unausgeprägtere Meinung zum Thema, wenn ich kein behindertes Kind hätte), aber ich glaube, dass Integration ihre Grenzen hat. Selbst wenn sie das nicht hätte, wäre „Integration um jeden Preis“ ganz sicher nicht auf der Liste der von mir verlangten Dinge.

        Das dazu.

  4. jinx66 schreibt:

    Der Blattgeist wird sich mit Sicherheit so weit wie möglich entfernen, wenn Blätter grob abgerissen werden.

    Ehrlich, Kinder, die für Unversehrtheit etc. (noch) kein Bewusstsein haben, haben Eltern, die dieses Bewusstsein sehr wohl kultivieren sollten – auch wenn ihre Kinder das nicht verstehen.

    Viele Grüße
    Jinx

  5. Victoria schreibt:

    Die Kleine reißt doch nicht Armeweise Blätter
    ab. Ich finde es relativ unproblematisch.
    Anders wäre es mit Blumen in fremden Blumenbeeten. 😉
    Den Ausdruck ‚Behindertenbonus‘ finde ich übrigens respektlos dem behinderten Menschen gegenüber und schlichtweg zu Kotzen.
    Es gibt Probleme und es gibt ECHTE Probleme. 100 abgerissene Blätter aus meiner Hecke gehören definitiv nicht dazu.

    • Ute schreibt:

      @Victoria: Vielleicht habe ich auch ein Problem mit der Formulierung „wenn sie gerade wieder durchhängt, und der Blattgeist sie da heraus reißt, dann kann ich ihr das doch nicht verbieten. Da ist das Blattsterben dann irgendwie das kleinere Übel …“

      Das kleinere Übel für wen? So kann man das doch eigentlich nur formulieren, wenn einem auch die Hecke selber gehört. Da kann man dann abwägen, was einem wichtiger ist – die Freude des Kindes oder die Unversehrtheit der Hecke, mit der man sich ja schon ein paar Jahre lang Mühe gegeben hat. Gehört die Hecke einem anderen, hat der aber das Risiko zu tragen bzw. das Opfer zu bringen. Und zwar ungefragt. Also hat der Vater des Kindes den vollen Nutzen (Tochter zufrieden) und der Besitzer der Hecke den vollen Schaden – und sei dieser auch noch so gering.

      Es steht Eltern schlicht nicht zu, im Alleingang zu entscheiden, welchen Schaden Dritte hinnehmen müssen, damit _ihre_ Tochter happy ist. Das ist es, was mich noch am meisten an der Sache stört.

      • Eigentlich bin ich ein großer Fan von absoluten Regeln: Sie machen das Leben einfacher. Allerdings glaube ich – und eigentlich bedauere ich das sogar -, dass es auf der Welt nicht nur Schwarz und Weiß gibt, und demzufolge auch nicht nur Regeln, die immer und in aller Absolutheit gelten.

        Zu der Gruppe der nicht zu hinterfragenden Regeln gehört für mich, um mal ein beliebiges Beispiel zu nennen, „Kein Staat der Welt hat das Recht, einen (vermuteten) Verbrecher zu erschießen“. Oder „Niemand darf gefoltert werden (schon gar nicht von Staats wegen), egal wegen welcher vermuteter Erkenntnisse.“ Diese Regeln sind in meinem Weltbild nicht verhandelbar.

        Und dann gibt es Regeln, deren Geltungsbereich – für mich persönlich – eingeschränkt ist. Dazu zählt zum Beispiel „Wenn nur 90 km/h erlaubt sind, dann fahre auch nur maximal 90 km/h.“. Nein, wenn niemand darunter leidet und es sinnvoll möglich ist, dann fahre ich auch mal 92 oder 110.
        Außerdem zählt dazu „Beschädige kein fremdes Eigentum.“. Ich denke, dass die 10 Blätter, die Saskia pro Woche von irgendwelchen Hecken abreißt, keinen Unterschied machen, nicht für die Hecken jedenfalls. Aber sie machen – manchmal – einen Unterschied für meine Tochter. Das heißt nicht, dass ich Sonntag morgens mit ihr rausgehe, und mir einen Hecke suche, damit es ihr besser geht. Aber es heißt, dass ich sie nicht immer daran hindere, diese Blätter abzureißen. Ich versuche durchaus, ihr zu erklären, dass das schlecht ist, mindestens wegen des „die gehört einem anderen, der dann vielleicht traurig ist“-Aspektes, als auch, weil ich die Hoffnung nicht aufgegeben habe, dass sie irgendwann begreift, dass sie damit die Schönheit der Natur zerstört. Aber nicht immer gebe ich mir das. Manchmal gibt es einfach wichtigere Dinge im Leben – zum Beispiel eine sich freuende Saskia – als 3 fehlende Blätter an einer Hecke (von der vielleicht 2000 andere Blätter gerade in den Weg hinein ragen :)). Tut mir leid, wenn das egoistisch klingt.

    • Wie Ute richtig sagt, hab‘ ich hier selber (zwei-?)mal das Wort „Behindertenbonus“ verwendet. Wirf es also bitte Ute nicht vor, jedenfalls nicht, ohne es auch mir vorzuwerfen 😉

      Ich verwende das Wort selten, auch wegen des Geschmäckles – ich verstehe Deinen Widerwillen durchaus -, aber manchmal ist ein kurzes prägnantes Wort wichtiger für das Verständnis der Intention, als eine politisch korrektere Umschreibung.

      Nun ja. Auch solche Dinge sind sehr subjektiv, und außerdem dem Wandel der Zeit unterworfen. Ich erinnere mich, dass 1990 jemand (aus dem Westen, damals für uns aus dem Osten noch kursiv geschrieben) sagte, sie finde „Neger“ einen total schlimmen Begriff. Das Mädchen, dass das sagte, war, glaube ich, 14, ich 16. Oder so. Ich konnte das damals überhaupt nicht nachvollziehen. Heutzutage würde ich mir sehr komisch vorkommen, dieses Wort zu verwenden.

      Ich vermute ganz stark, dass das mit „behindert“ ähnlich ist. Der Klang und der Geschmack dieses Wortes sind sicher sehr subjektiv. Für manche ist es ein Schimpfwort, weswegen sie es nicht verwenden (manche verwenden es gerade deswegen). Für mich hat es (noch?) keine solche negative Konnotation.

      • Ute schreibt:

        Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, daß solche Begriffe noch am Ehesten von denen moniert werden, die mit Behinderten nicht allzuviel zu tun haben. Aus Übervorsicht vermeiden sie absolut alles, was auch nur im Allerentferntesten irgendwie eventuell vielleicht diskriminierend klingen könnnnnnteeee. Ist OK, stört mich persönlich auch nicht weiter. Ich habe durch meine Eltern ja nun wirklich einen großen Bekanntenkreis mit Behinderungen aller Art – da wird der Begriff „Behindertenbonus“ völlig sachlich und auch häufig verwendet. Das Wort bringt’s schließlich gut auf den Punkt, was gemeint ist.

  6. DasNest schreibt:

    also mir erschließt sich überhaupt nicht, was daran so schrecklich sein soll, wenn ein Kind irgendwo ein paar Blättchen oder sonstwas abreißt. normal oder behindert. Das mit dem Behindertenbonus kann ich da auch überhaupt nicht nachvollziehen. wie viel Blätter reißt die natur, der Wind, was weiß ich von Bäumen oder büschen? Und wie viele Leute haben sich früher so was abgemacht und in ihre Wohnzimmer gestellt, von Büschen oder so? Daran ist noch keine Pflanze ausgestorben, und einen Boom aufs Blätter abreißen konnte ich auch noch nicht feststellen, der ein „wenn das jeder machen“ rechtfertigen würde – für mich zumindest. Einfach so aus langeweile, das würde ich meinen Kindern schon ausreden, aber im Grunde ist es doch schön, wenn Kinder sich für Pflanzen interessieren und sie schön finden. tut doch keinem wirklich weh, finde ich.

    • Ute schreibt:

      @DasNest: Einfach irgendwo was abschneiden ist aber auch nicht gestattet. Ich würde mich bedanken, wenn irgendwer den blühenden Flieder in meinem Vorgarten plündert und dann meint, daran würde ja die Pflanze nicht eingehen. Und ich möchte eben auch nicht, daß jemand an meiner Hecke herumrupft. Und die Blätter dann auch noch einfach wegschmeißt; der Schaden also vollkommen sinn- und zwecklos zugefügt wird.

      Der Behindertenbonus (der Begriff fiel übrigens auch vom Blogschreiber selber schon an anderer Stelle) ist, daß einem Kind wegen seiner Behinderung/Beeinträchtigung erlaubt wird, jemand anderem Schaden zuzufügen, der aber eigentlich gar nicht notwendig und auch leicht vermeidbar wäre und noch dazu überhaupt keinen Zweck erfüllt. Abreißen – Wegschmeißen. Ja, sowas ärgert mich, denn ich stecke Mühe in meinen Garten.

      Mir stellt sich eben auch die Frage, wo und wann das aufhören soll, bzw. was als Nächstes an die Reihe kommt? Müßte ich mir auch die Brille von der Nase reißen und verbiegen lassen, weil das Kind ausnahmsweise mal dazu in der Lage ist und die Eltern sich darüber freuen? Es geht ja nicht nur darum, daß einer Hecke ein paar Blätter fehlen, sondern auch um die grundsätzliche Frage nach fremdem Eigentum und dem Umgang damit. Auch behinderten Kindern müssen Grenzen gesetzt werden, und nur weil das Abreißen an sich für dieses Kind eine Leistung darstellt, kann man als Eltern nicht verlangen, daß die eigentlichen Eigentümer das einfach so hinnehmen. Wenn sie es tun – OK, ihre Sache. Aber einen Anspruch darauf gibt es nicht.

  7. Manu schreibt:

    Dass dir die Situation manchmal unangenehm ist, verstehe ich. Die Frage ist dabei aber dein Fokus: Geht es dir darum, dass es vor den anderen Erwachsenen in der Umgebung peinlich, dem Eigentümer gegenüber schwierig,… , dass dein Kind sich in deren Augen besitzschädigend, zerstörerisch oder einfach nicht „gut erzogen“ verhält? Dass also eigentlich „Du“ für „schlechte Erziehung“/“ein nicht hörendes Kind“ bewertet wirst?
    Willst du vor allem, dass dein Kind „gesellschaftlich angemessen“ verhält, „auf dich hört“ i.S.v. „man hört auf Eltern/Erwachsene“?

    Dann kann ich nicht so richtig helfen, weil ich versuche, solche tradierten Denkmuster nicht zu denken (gelingt mir allerdings auch nicht immer ;-)).

    Hilfreicher erscheint mir, im Kind immer wieder den Sinn für die Schönheit der Natur, für den Respekt vor dem Leben, vor Pflanzen, Tieren und Menschen zu wecken. Dann wirst du vermutlich mit Verboten weniger erreichen, als wenn du immer wieder, so oft es geht und du das schaffst, eben auf die Schönheit der Natur abzielst und liebevolle Alternativen aufzeigst, wenn dein Kind sich nicht so verhält, wie es in eurer Umwelt erforderlich ist.

    Erst mal: Im Gegensatz offensichtlich zum Großteil der bisherigen Kommentatoren finde ich ein paar von einem Strauch abgerissene Blätter nicht wirklich sooo dramatisch, v.a., wenn damit dann vielleicht auch noch gespielt oder geforscht wird danach. Sind doch nachwachsende Rohstoffe – und ganz ehrlich, ne Handvoll Blätter von nem Strauch/ner Hecke zeigt sich nicht, und nein, das macht eben „nicht jeder“ (Scheinargument), sondern in dem konkreten Moment ganz konkret dein Kind, um das es sich dann eben dreht.
    Wir hatten mal, und das war wirklich richtig blöd, die abgepflückte Tulpenreihe im Beet der Kleingartenanlage.
    Tja, aber was hilft dann? Das Kind, wenns schon passiert ist, vor dem Kleingärtner zur Schnecke machen, damit der Genugtuung bekommt? Die Tulpen bleiben davon gepflückt. Reagiert habe ich letztlich, indem ich mich bei dem Gärtner für MEINE Unaufmerksamkeit entschuldigt und den Schaden zumindest finanziell ersetzt habe. Die Blumen kamen in eine Vase und dem Kind gegenüber gabs eine ruhige Erklärung, dass man Blumen in Gärten stehen lässt, aber auf manchen wilden Wiesen pflücken darf. Sie hat ja gemerkt, dass der Gärtner echt sauer war, es hat ihr auch leid getan, sie hat sich von sich aus entschuldigt – trotzdem war der Impuls vorher stärker und ich hatte sie unaufmerksamerweise eben nicht dran gehindert.

    Wir fahren jetzt öfter raus aus der Stadt und machen Naturspaziergänge, wo man dann eben auch mal nach Herzenslust Blumen pflücken und allen Nachbarn und Freunden Blumensträuße als Freude mitbringen kann. Wie schön, wenn man sein Bedürfnis dann eben mal ausleben darf! Gleichzeitig kann man bei solchen Spaziergängen auch gemeinsam seltene Pflanzen entdecken und besprechen, warum man die jetzt stehen lässt: Thema Artenvielfalt, Naturschutz, besondere Pflanze „wertvoll wie ein Edelstein“… Das verstehen auch schon kleine Kinder und sicher auch deine Tochter, trotz der Einschränkungen, wenn du die richtigen Worte findest (du kennst sie am besten und schaffst das sicher).

    Alternativen bieten ist meiner Meinung nach das einzig wirklich Sinnvolle, was sich langfristig auszahlt. Positives Verhalten fördern und mit Aufmerksamkeit behandeln, nicht negatives. Und in ruhigen Momenten erklären, nicht in der schwierigen Situation, in der die Emotionalität alles überlagert.

    Wenn die Situation schon da ist, würde ich nach Möglichkeit nicht meckern , sondern ihr etwas anderes anbieten, was ihr Spaß macht.
    Variante a) Kompletter Situationswechsel, um sie aus der Situation herauszubekommen:
    „Hey, guck mal, siehst du die Kieselsteine da drüben? Komm, wir sammeln welche!“ „Schau mal, ich habe hier Kreide, wollen wir dort auf dem Bürgersteig ein Bild malen?“

    Variante b) In der Situation bleiben, aber ein anderes Aktionsverhalten vorschlagen:
    „Schau mal nach, ob unter der Hecke Blätter liegen, die abgefallen sind, die kannst du alle sammeln!“ (-ohne was zum Abreißen zu sagen!)
    Oder auch: „Ja, das sind schöne Blätter, nicht wahr? Ich habe eine Lupe dabei, wollen wir die Hecke mal damit untersuchen? “
    Oder gemeinsam zählen, wie viele Blätter an einem Zweig sind, wie viele Blütenblätter eine Blüte hat,…
    Dabei kannst du deinem Kind zeigen, dass man dafür nicht die Blätter abreißen muss, sondern das auch am Strauch tun kann. So kannst du das Interesse des Kindes an den Pflanzen fördern, nicht die Form des Handelns in den Vordergrund stellen und durch bewusste Aktion weiteres Abreißen verhindern.

    • Nein, um das Was sollen denn die Leute von mir denken? geht es mir eher nicht. In der Theorie zumindest versuche ich auch, dieses Denkmuster zu vermeiden – in der Praxis gelingt es mir auch nicht immer 🙂

      Die angesprochenen Alternativen – nun ja. Wir versuchen zum Beispiel oft, Saskia davon abzuhalten, Blumen von einer Wiese zu pflücken – mit dem Argument, dass sie ja dann verwelken, und sich niemand mehr daran freuen kann, und es doch viel schöner ist, wenn die Blumen auch morgen noch so schön auf der Wiese stehen … Ich hatte bis jetzt nicht ein einziges Mal, dass das zu Saskia durchgedrungen ist. Wir schaffen es, sie an ihrem Vorhaben zu hindern – aber wohl eher, weil sie den Teil „Mach das bitte nicht!“ begreift, nicht aber den Grund dahinter. Nun gut, steter Tropfen höhlt den Stein, und letztendlich zählt auch das Ergebnis, nämlich, dass sie es nicht getan hat …

      Jetzt hätt‘ ich beinahe geschrieben „Dann kann ich auch einfach ihren Buggy zur Seite fahren und einfach nur ’nein!‘ sagen“, aber das ist dann wohl doch nicht das selbe. Prinzipiell ist das Argumentieren über positive Assoziationen sicher besser, aber eben nicht einfacher 🙂

  8. Barbara schreibt:

    Ja klar durften meine Kids nicht raubend und plündernd durch fremdes Eigentum hirschen….die stehen ja nicht mitten im Grün und vernichten jedes Leben….
    Aber im Vorbeigehen die Blätter haschen, fühlen, wie sich das anfühlt, dieses satte grün…dafür ist es gemacht!
    Nicht nur fürs Auge, man kann da dran riechen, es ertasten, be-greifen.
    Noch mal, es geht nicht darum, unsere Kinder zu Vandalen zu erziehen…aber so ein paar Rapsblüten hätt ich ihnen zugestanden.
    Ernten muss sie der Bauer 😉

    Bussi

    • Ute schreibt:

      Tja, solange es ich um fremdes Eigentum handelt, mache ich genau das eben nicht. Das ist schlicht im Grundsatz nicht OK:

  9. Roland schreibt:

    Jeder Kommentar für sich gesehen ist richtig. Manu hat aber IMHO die richtigen Argumente, weil sie am weitesten greifen. Natürlich ist fremdes Eigentum tabu und unseren Kinder müssen wir das kindgerecht erklären (meien sind schon groß und haben es begriffen). Wenn das aber nicht geht und wie bei Saskia kein Verständnis dafür vorhanden ist, andererseits das Abreißen der Blätter (nur um bei dem konkreten Beispiel zu bleiben) ein Gefühl des Glücks und der Befriedigung von Bedürfnissen erfüllt, dann darf Saskia (und nur Saskia!) das. Wägt man das materielle und das selische Gut, wird jedem vernünftig Denkendem klar, was schwerer ist.
    Ein sonniges Wochenende wünscht-
    Roland

    • Ute schreibt:

      @Roland: Wie kommst Du darauf, daß ein völlig unbeteiligter Dritter, der nicht einmal gefragt wurde(!), solche Beschädigungen grundsätzlich hinzunehmen hat, damit ein ihm völlig unbekanntes(!) Kind seinen Willen bekommt? Wieso ist das höher zu bewerten als sein Eigentumsrecht?

      Wie gesagt: Wenn jemand individuell für sich entscheidet, daß er das um dieses (fremden!) Kindes willen hinnimmt, OK. Aber es gibt darauf keinen Anspruch. Weder moralisch noch gesetzlich.

    • Ute schreibt:

      PS: Wenn ich (m)einem Kind (noch) nicht klar machen kann, warum es eine bestimmte Sache nicht darf, dann hindere ich es eben ganz praktisch daran. In diesem Fall würde ich mit dem Buggy schlicht Abstand von den Hecken halten, und schon ist der Keks gegessen.

  10. A.S. schreibt:

    Ute, es gibt Gesetze, und es gibt Durchführungsbestimmungen, und bei moralischen Fragen (und um eine solche geht es hier, denn für Sachbeschädigung wird das keinem Gericht der Welt schwerwiegend genug sein) sollte es auch so sein. Eigentum — auch Heckeneigentum — ist grundsätzlich zu respektieren, aber man muss mit der Durchsetzung dieses Prinzips nicht bei Hecken und Kindern anfangen, behindert oder auch nicht. Von meiner Hecke (wenn ich eine hätte), dürfte Saskia (unbekannterweise) Blätter abreißen, solange sie es nicht aus Gemeinheit mir gegenüber täte. Ich hoffe, dass ich in meinem Leben nie eine Hecke besitzen werde, aber wenn es doch so kommt, werde ich meine Besitzrechte daran immer als weniger wichtig einstufen, als die Anstrengungen, die es Kinder kostet, die Merkwürdigkeiten einer Welt zuu verstehen, in der Hecken jemandem gehören.

    • Ute schreibt:

      Ja, aber der Unterschied ist eben, daß _Du_ diese Entscheidung für Dich triffst, statt des Vaters des Kindes, und dann ist das eine ganz andere Sache.

      Vielleicht reagiere ich auf sowas auch deshalb so angepiekt, weil mir als Kind mal Folgendes passiert ist:

      Ich mag ungefähr acht oder neun Jahre alt gewesen sein und war mit meinen Eltern im Urlaub. Unserem Gasthof gegenüber befand sich ein Haus, dessen Besitzer ein Mädchen in ungefähr dem selben Alter hatte. Dieses Mädchen kam oft und gerne zum Gasthof rüber, um dort mit den Gästekindern zu spielen. In jenem Sommer war ich ihr erklärter Liebling und wir waren oft auf meinem Zimmer, um dort zu spielen. Im Grunde alles völlig normal.

      Ich hatte in diesem Urlaub eine kleine Tasche dabei, glitzernd, rosa, mit Pailletten besetzt. Eigentlich ein echtes Abendtäschchen für Damen, mit versilbertem Bügel und allem Pi-Pa-Po. Gekauft hatte ich sie in unserer Heimatstadt, und soweit ich mich erinnern kann, hat sie damals ca. 40,- DM gekostet. Ich weiß noch, daß ich laaaange warten mußte, bis ich sie mir kaufen konnte. Wenn ich das heute nachrechne, muß ich wohl ungefähr ein halbes Jahr lang all mein Taschengeld zusammengespart haben. Die Tasche war anschließend auch mein Ein und Alles, daher war sie eben auch im Urlaub dabei.

      Eines Tages stellte ich abends nach dem Spiel mit besagtem Mädchen fest, daß die Tasche weg war. Ich war am Boden zerstört, heulte wie verrückt und berichtete meinen Eltern, was passiert war. Die Wirtin unseres Gasthauses war auch dabei. Ihr Kommentar zu meinen Eltern war, das Mädchen habe einen Hirntumor und würde deshalb oft derartige Sachen machen.

      Nun rate mal, was meine Eltern taten? Genau: Gar Nichts. Ihrer Ansicht nach mußte ich den Verlust dieser Tasche nun eben ertragen. Das arme, arme Mädchen hätte doch viel mehr davon. Und was taten die Eltern des Mädchens? Ebenfalls nichts. Die Tasche muß ihnen eigentlich aufgefallen sein, zumal das Mädel damit ständig herumlief (sie aber auf meine Forderung nicht mehr rausrückte). Und es wäre ein Leichtes gewesen, mal im Gasthof nachzufragen, wem sie gehört. Aber offenbar waren auch sie wohl der Ansicht, der Gewinn für ihre Tochter wiege zwangsläufig schwerer als der Verlust der Beklauten. Niemand, absolut niemand hat sich damals für mich eingesetzt. Und zumindest meine Eltern wußten ganz genau, wie sehr ich an der Tasche hing. Diesen Verrat habe ich ihnen auch lange nicht verziehen.

      Ich überlege heute noch, was sich die Erwachsenen allesamt bei dieser Sache dachten? Und ja, ich reagiere entsprechend allergisch, wenn meine Kinder sich ungefragt an fremder Leute Eigentum vergreifen oder mir eine moralische Verpflichtung untergeschoben werden soll, auf meine Eigentumsrechte zu verzichten. Auch meinen erst Zweijährigen habe ich jeweils eingetrichtert, daß man entweder fragt, oder die Finger weg läßt. Sonst werde ich sauer.

      • Nun ja, diese Geschichten spielt IMO schon in einer anderen Liga.

        Ja, wir sind auch hier sehr schnell bei der von Dir gestellten Frage, wo die Grenzen zu ziehen sind (was übrigens mein Lieblingsargument für die oben erwähnte Absolutheit bestimmter Regeln ist: Wo eine schwammige Grenze zum Problem wird, sollte die Regel absolut sein. Oder so.). Nun, eine Antwort, die mir darauf einfiele: Der Besitzer kann sie ziehen. Ich bin mir recht sicher, dass es etliche Heckenbesitzer gäbe, denen Saskias 3 Blätter egal sind. Und genauso gibt es garantiert genug, die es wie Du sehen. Von letzteren darauf angesprochen zu werden, würde mindestens dazu führen, dass wir diese konkrete Hecke in Ruhe lassen :), und vielleicht auch dazu, es generell seltener zu tun.

        Das Problem in Deiner Geschichte ist, dass der Besitzer (Du) die Grenzen sehr klar gezogen hast, das aber von niemandem respektiert wurde.

        • Ute schreibt:

          Naja, und das Problem bei Euch ist vermutlich, daß die Besitzer der Hecken ja gar nicht erst die Gelegenheit haben, Grenzen zu ziehen. Ihr lauft – nehme ich an – außen an den Gärten vorbei. Bis man da von innen mitkriegt, was passiert, ist es ja schon zu spät. Oder sie sehen Euch vom Haus aus gar nicht. Wie sollen sie da etwas sagen? Schweigen als stilles Einverständnis paßt hier wohl nicht ganz.

          Stimmt übrigens: Der Einzige, der die Grenzen ziehen kann/darf, ist der Besitzer. Genau deshalb hat mich ja Deine obige schräge Kosten-Nutzen-Analyse vollkommen irritiert. Die funktioniert einfach nicht. Und ich gehe sowohl bei Eurer Tochter, als auch bei dem Mädchen mit meiner Tasche davon aus, daß das Gewährenlassen den Kindern ein (Gewohnheits)Recht vorgaukelt.

    • Ute schreibt:

      PS: Wenn man mich einfach mal über’n Zaun fragen würde, wäre ich übrigens wahrscheinlich die Erste, die dem Kind einen kleinen Heckenzweig oder eine hübsche Blume abknipst und schenkt. Aber das oben Geschilderte fühlt sich für mich schlicht übergriffig an.

  11. Sommersprosse schreibt:

    Ich finde die ganze Diskussion ein wenig überspitzt. Selbstverständlich darf nicht das Eigentum anderer beschädigt werden und auch die Liebe zur Natur soll den Kindern anerzogen werden.
    Ich denke die Hecke nimmt keinen Schaden solange keine Äste abgeknickt werden und die fehlenden Blätter fallen gar nicht auf, da der Besitzer sie nicht jeden Tag zählt. Gegen geplünderte Blüten und Blumen hätte ich allerdings auch was. Aber man kann eine Sache auch hochspielen. Ich würde es j e d e m Kind erlauben, ein paar Blätter zu pflücken, denn so oft kommt das ja nicht vor. Die Kinder fallen ja nicht ein wie die Heuschrecken.
    Bin selber Gartenbesitzer, weiß also, von was ich rede (und nicht nur als Oma von Saskia)

    Sommersprosse

    • Ute schreibt:

      Wie gesagt, mich störte hier das „Blattgeist“ und „kann ich doch nicht verbieten“ und „das kleinere Übel“. Daß die fehlenden Blätter keinen immensen Schaden darstellen, ist mir auch klar. Aber Locke stellte die ganze Situation ein wenig so dar, als käme da eine Art Naturgewalt über seine Tochter, gegen die auch er als Vater völlig machtlos sei. Und deswegen gar nicht erst versucht, es zu verhindern. Da stellt sich mir die Frage, was er wohl alles nicht verhindern kann, wenn seine Tochter erstmal 16 oder gar 30 ist?

      Die Chose mit der Tasche damals hat dazu geführt, daß ich mit dem besagten Mädchen nichts mehr zu tun haben wollte, obwohl wir uns zuvor gut verstanden hatten. Mir war klar, daß sie für den Tumor und dessen Auswirkungen in der Tat nichts konnte, aber das Nicht-Eingreifen der Erwachsenen hat dazu geführt, daß sie als „Behinderte“ für mich zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden war, dem ich mich und meine Sachen schlicht nicht mehr aussetzen wollte. „Die Großen“ hatten ihr auf meine Kosten einen unbeschränkten Freifahrtschein ausgestellt, gegen den ich nichts ausrichten konnte. Also mied ich das Mädel eben fortan rigoros.

      Und ein wenig klang Lockes Schilderung da oben eben so, als hätte auch Saskia für ihn einen Freifahrtschein. („Wenn mein armes Kind doch endlich mal… dann müssen die anderen das eben hinnehmen!“ in etwa.) Das funktioniert aber auf Dauer nicht.

  12. Hesting schreibt:

    Kraß, daß es Leute gibt, die auf jeden Kommentar hier antworten müssen und das bei dem schönen Wetter und immer wieder demselben Inhalt … *kopfschüttel*

    Locke, ich glaub, diese 35 Kommentare sind der bisherige Rekord.

  13. Barbara schreibt:

    Hab ich mir auch schon gedacht, dass wir hier einen Rekord aufstellen!
    Wo Du doch Statistiken so magst 😉
    Ich fands auch spannend 🙂

    Schlaft gut
    Barbara

  14. Ute schreibt:

    Fand ich auch spannend. Und da ich gerade in ein paar Aktenordnern blättern mußte, fällt mir noch eine ganz praktische Frage ein:

    Wie ist das eigentlich mit Eurer Haftpflichtversicherung? Nehmen wir als Beispiel mal an, sie bekommt demnächst einen Rollstuhl, den sie selber steuern kann, rasselt damit irgendwie in ein geparktes fremdes Auto und hinterläßt eine Beule samt Kratzern. Normalerweise greifen die Versicherungen ja bei Kindern erst ab einem bestimmten Alter (manche bei 4, andere ab 7 Jahre). Wie ist das bei/für Saskia geregelt? Geht es da auch nach dem offiziellen Alter, oder gibt es eine Sonderregelung?

    • Phhhh, gute Frage. Die muß ich mal zur Beantwortung der besten aller Ehefrauen überlassen, sie ist bei uns für solche Dinge zuständig 🙂

    • Graugrüngelb schreibt:

      Wir haben eine ganz normale Haftpflichtverschicherung ohne Sonderregelung. Als wir sie abschlossen, gab es Saskia noch gar nicht und später habe ich mich nur erkundigt, ob ich noch irgendwas tun muss, damit sie mit versichert ist – musste ich nicht.

      In den Versicherungsbedingungen gibt es folgenden Abschnitt

      Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schäden Dritter durch Kinder unter 10 Jahren
      Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, berufen, sofern dies – von ihm nachvollziehbar dargelegt – im Interesse des Versicherungsnehmers liegt und die Aufsichtspflicht zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht einem Dritten übertragen war bzw. das Kind sich nicht in fremder Obhut befand. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 3.000,– € je Schadenereignis und Versicherungsjahr. Diese Besondere Bedingung kommt nur insoweit zur Anwendung, als kein anderer Versicherer (z.B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Vertrages sind. Das Gleiche gilt für mitversicherte Kinder, die das 7. aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder Schwebebahn einem Dritten fahrlässig einen Schaden zufügen.

      Ich hoffe bisher einfach, dass Saskia keinen Schaden über 3000 € verursacht und gebe zu, dass ich mir da bisher eher wenige Gedanken gemacht habe. (Vielleicht sollte ich mal unsere Versicherung zu dem Thema befragen …)

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